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   OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02   

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OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02 (https://dejure.org/2002,13360)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25.10.2002 - 1 A 88/02 (https://dejure.org/2002,13360)
OVG Bremen, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 1 A 88/02 (https://dejure.org/2002,13360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 34 Abs 1
    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch das Neubauvorhaben - Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme; freie Sicht; erdrückende Wirkung;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bauvorbescheides; Unrichtig erläuternde Skizze des Bauherrn; Maßgeblichkeit der Eigenart der näheren Umgebung für die Rahmenbildung; Verletzung des Rücksichtnahmegebot durch Beeinträchtigung der freien Aussicht; Erdrückende Wirkung eines Bauvorhabens; ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BremLBO § 69; ; BremVwVfG § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Maßgebend für die Ermittlung dieses Rahmens ist die nähere Umgebung zum einen insoweit, als sich die Ausführung der Vorhaben auf sie auswirken kann, und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter der Baugrundstücke prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ; OVG Bremen, Urt. v.15.08.1989 - 1 BA 4/89 - UPR 1990, 112 ).

    Die Pflicht zur Rücksichtnahme setzt deshalb in der Regel eine gesteigerte Schutzwürdigkeit der nachteilig betroffenen Umgebung voraus (BVerwGE 55, 369 ).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Die Frage, ob Rechte der Klägerin durch die Genehmigungen verletzt werden, entscheidet sich allein nach den Einwirkungen des genehmigten Bauwerks auf ihr Grundstück und nicht nach dem Verhalten der Bauherrn oder ihres Architekten gegenüber der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 - DVBl 1981, 928 ).

    Sie kann deshalb eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme begründen (BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 - DVBl 1981, 928 ; Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271 ).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Voraussetzung für eine solche Abwägung ist aber, dass der Nachbar überhaupt eine abwägungserhebliche Position gegenüber dem Vorhaben besitzt, denn Rücksicht nehmen muss der Bauherr nur auf solche Positionen des Nachbarn, die wehrfähig sind, weil sie nach der gesetzgeberischen Wertung, die im materiellen Recht ihren Niederschlag gefunden hat, schützenswert sind (BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1994, 686 ; OVG Bremen, Beschl. v. 18.10.2002 - 1 B 315/02 -).

    (BVerwG NVwZ 1994, 686 ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.09.1991 - BRS 52 Nr. 187; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 31.05.1994 - 3 M 11/94 - NVwZ 1995, 400 m.w.Nwn; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.09.1997 - 1 L 139/96 - BRS 59 Nr. 174; Söfker, a.a.O., Rn 42 zu § 34).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauherrn und andererseits dem betroffenen Nachbarn im Einzelfall zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v .25.02.1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Sie kann deshalb eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme begründen (BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 - DVBl 1981, 928 ; Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271 ).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Dies kann, muss aber nicht dazu führen, dass die Grundstücke unterschiedlichen Gebietszusammenhängen zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1998 - 4 B 79.98 - NVwZ-RR 1999, 105 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Sie kann als Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks im Rahmen der Interessenabwägung von Bedeutung sein, sie vermag aber selbst nicht eine solche unzumutbare Beeinträchtigung zu begründen (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 24.04.1992 - 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109; Beschl. v. 06.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516 ).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 04.07.1980 - 4 C 101.77 - NJW 1981, 139; OVG Bremen, Urt. v .20.02.2001 - 1 A 413/99 - NordÖR 2001, 396 m.w.Nwn.) dann, wenn sie es an der gebotenen Rücksichtnahme auf die sonstige, insbesondere auf die in der unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lassen.
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten -

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Sie kann als Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks im Rahmen der Interessenabwägung von Bedeutung sein, sie vermag aber selbst nicht eine solche unzumutbare Beeinträchtigung zu begründen (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 24.04.1992 - 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109; Beschl. v. 06.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1994 - 7 A 2002/92

    Zulässigkeit einer Leistungsklage; Verurteilung des Schulträgers; Beseitigung

    Auszug aus OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
    Sie ist gegeben, wenn durch das neue Vorhaben eine Abriegelungswirkung (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 29.09.1988 - 1 A 75/87 - BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins" (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt.v.14.01.1994 - 7 A 2002/92 - BRS NVwZ-RR 1995, 187 ) oder gar eine "Gefängnishof-Situation" (Niedersächsiches OVG, Urt.v.11.04.1997 - 1 L 7286/95 - BRS 59 Nr. 164) entsteht.
  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91

    Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.1994 - 3 M 11/94

    Baugenehmigung; Widerspruch; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der sofortigen

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1997 - 1 L 139/96
  • OVG Bremen, 20.02.2001 - 1 A 413/99

    Unbeplanter Innenbereich; Einfügen von Wintergärten - Unbeplanter Innenbereich;

  • OVG Bremen, 15.08.1989 - 1 BA 4/89
  • VG Schwerin, 03.04.2024 - 2 B 632/24

    Erfolglose Eilantrag eines Nachbarn und Denkmaleigentümers gegen eine

    Eine erdrückende Wirkung ist gegeben, wenn durch das neue Vorhaben eine Abriegelungswirkung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 1988 - 1 A 75/87 - juris) oder das Gefühl des "Eingemauertseins" (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 - juris) oder gar eine "Gefängnishof-Situation" (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 - juris) entsteht (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 1 A 88/02 - juris; vgl. auch VG Schwerin, Beschluss vom 11. August 2023 - 2 B 735/23 SN -, S. 14 des amtl. Umdrucks, unveröffentlicht).
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Das kann etwa der Fall sein, wenn von der baulichen Anlage infolge der Befreiung eine erdrückende Wirkung ausgeht oder die Besonnung und Belichtung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. Urt. des Senats v. 25.10.2002 - 1 A 88/02, NordÖR 2002, 508 ).

    Eine erdrückende Wirkung liegt nicht schon vor, wenn die bisherigen Verhältnisse durch eine bauliche Verdichtung geändert werden (Urt. des Senats v. 25.10.2002 - 1 A 88/02, NordÖR 2002, 508 ).

  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15

    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der

    Vom Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508; B. v. 14.05.2012, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 13.02.2015 - 1 B 355/14

    Beschwerde von Bewohnerinnen des Beginenhofs vom OVG zurückgewiesen - Befreiung;

    Das kann etwa der Fall sein, wenn von der baulichen Anlage infolge der Befreiung eine erdrückende Wirkung ausgeht oder die Besonnung und Belichtung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. OVG Münster, B. v. 17.2.2011 - 7 B 1803/10 - BRS 78, Nr. 188; B. v. 18.2.2014 - 7 B 1416/13 - juris; OVG Bremen, Urt. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508).
  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen;

    Eine durch das Ausmaß des Vorhabens optisch vermittelte Wirkung eines "Einmauerns", "Erdrückens", "Abriegelns" bzw. einer "Gefängnishof-situation" lässt sich im summarischen Verfahren nicht feststellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999, Az. 4 B 128/98, Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 26.07.2007, Az. 1 CS 07.865, Rn. 16; OVG Bremen, Urteil vom 25.10.2002, Az. 1 A 88/02, Rn. 35 f.; VG Freiburg, Beschluss vom 17.03.2008, Az. 1 K 92/08, Rn. 19, jeweils juris, m. w. N).

    Die Aussicht ist ein bauplanungsrechtlich nicht geschützter faktischer Lagevorteil (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 25.10.2002, Az. 1 A 88/02, Rn. 33, juris).

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, U. v. 25.02.1977, a. a. O.; OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508).

    Vom -3- Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund seiner Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.10.2002, a. a. O.).

  • VG Berlin, 31.01.2024 - 13 L 291.23

    Flüchtlingsunterkunft in Pankow (III): Baugenehmigung hat vorerst Bestand

    Eine erdrückende Wirkung liegt allerdings nicht schon vor, wenn die bisherigen Verhältnisse durch eine bauliche Verdichtung geändert werden (OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 2002, 1 A 88/02, NordÖR 2002, 508).
  • VG Mainz, 13.12.2017 - 3 K 1425/16

    Nachbarklage gegen Stützmauern

    Eine bauliche Anlage kann bei Beachtung der notwendigen Abstandsflächen, die den Belangen einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung Rechnung tragen sollen, gegenüber dem Nachbargrundstück rücksichtslos sein, wenn aufgrund ihres Erscheinungsbildes und ihres Standortes eine Abriegelungswirkung, das Gefühl des "Eingemauertseins" oder gar eine "Gefängnishofsituation" entsteht (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 15. Januar 2007, 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284 = juris Rn. 13; OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 1 A 88/02 -, BRS 65 Nr. 81 = juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
    Eine erdrückende Wirkung liegt nicht schon vor, wenn die bisherigen Verhältnisse durch eine bauliche Verdichtung geändert werden (OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 2002, 1 A 88/02, NordÖR 2002, 508).
  • VG Mainz, 18.02.2015 - 3 L 6/15

    Netto-Markt darf in Mainz-Mombach vorerst nicht errichtet werden

    Eine bauliche Anlage kann aber auch bei Beachtung der notwendigen Abstandsflächen, die den Belangen einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung Rechnung tragen sollen, gegenüber dem Nachbargrundstück rücksichtslos sein, wenn aufgrund ihres Erscheinungsbildes und ihres Standortes eine Abriegelungswirkung, das Gefühl des "Eingemauertseins" oder gar eine "Gefängnishofsituation" entsteht (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284 = juris Rn. 13; OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 1 A 88/02 -, BRS 65 Nr. 81 = juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
  • VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20

    Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?

  • VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15

    Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer rückwärtigen

  • OVG Bremen, 24.01.2006 - 1 B 388/05

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von Baugrenze; Nachbarschutz - Baugrenze;

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